AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schake GmbH für über diesen online-Shop abgeschlossene Verträge
A. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbraucher
§ 1 Begriff des Verbrauchers
Verbraucher ist jede natürliche Person, den Vertrag mit uns zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
§ 2 Geltungsbereich dieser AGB
Diese AGB gelten für alle über diesen Onlineshop unter Verwendung der in dem Shop vorgehaltenen Bestell-Funktion mit uns abgeschlossenen Verträge.
§ 3 Abbildungen von Waren in dem Shop/Zustandekommen des Vertrages
Abbildungen von Waren in dem Shop stellen kein rechtlich verbindliches Angebot zur Lieferung dieser Waren dar, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebotes durch Sie. Durch Anklicken des Buttons zahlungspflichtig bestellen geben Sie ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Sie erhalten anschließend eine Bestelleingangsbestätigung, durch die lediglich der Eingang der Bestellung bestätigt wird, jedoch noch kein Vertrag zustande kommt. Ihr Angebot wird von uns angenommen, indem wir Ihnen spätestens innerhalb von zwei Werktagen nach Eingang Ihrer Bestellung eine separate Auftragsbestätigung übersenden oder aber die Ware ausliefern. Im letzteren Fall erhalten Sie eine Benachrichtigung über die Auslieferung. Kommt ein Vertrag nicht zustande, werden Ihnen etwa bereits geleistete Zahlungen von uns unverzüglich ohne Abzug und ohne für Sie anfallende Kosten erstattet.
Im Fall von Zahlungen mit Online-Bezahldiensten, wie zum Beispiel PayPal, wird von uns eine Buchung der Zahlung erst nach Fälligkeit und nicht vor unserer Annahme Ihres Angebotes veranlasst.
§ 4 Kosten der Rücksendung der Ware nach Widerruf durch den Verbraucher
Widerruft der Verbraucher einen mit uns über diesen Shop geschlossenen Vertrag, so hat er die Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen. Etwas Anderes gilt nur dann, wenn die Ware aufgrund ihrer Art für den Versand mit der normalen Post nicht geeignet ist. In diesem Fall holen wir die Ware auf unsere Kosten bei dem Verbraucher ab.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
B. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmer
§ 1 Begriff des Unternehmers
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
§ 2 Geltungsbereich dieser AGB
Diese AGB gelten für alle von Unternehmern über diesen Onlineshop unter Verwendung der in dem Shop vorgehaltenen Bestell-Funktion mit uns abgeschlossenen Verträge. Sie gelten nicht für Verbraucher.
§ 3 Abbildungen von Waren in dem Shop/Zustandekommen des Vertrages
Abbildungen von Waren in dem Shop stellen kein rechtlich verbindliches Angebot zur Lieferung dieser Waren dar, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebotes durch Sie. Durch Anklicken des Buttons zahlungspflichtig bestellen geben Sie ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Sie erhalten anschließend eine Bestelleingangsbestätigung, durch die lediglich der Eingang der Bestellung bestätigt wird, jedoch noch kein Vertrag zustande kommt. Ihr Angebot wird von uns angenommen, indem wir Ihnen spätestens innerhalb von zwei Werktagen nach Eingang Ihrer Bestellung eine separate Auftragsbestätigung übersenden oder aber die Ware ausliefern. Im letzteren Fall erhalten Sie eine Benachrichtigung über die Auslieferung. Kommt ein Vertrag nicht zustande, werden Ihnen etwa bereits geleistete Zahlungen von uns unverzüglich ohne Abzug und ohne für Sie anfallende Kosten erstattet.
Im Fall von Zahlungen mit Online-Bezahldiensten, wie zum Beispiel PayPal, wird von uns eine Buchung der Zahlung erst nach Fälligkeit und nicht vor unserer Annahme Ihres Angebotes veranlasst.
§ 4 AGB des Bestellers
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers, welche von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, gelten nur dann, wenn wir diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt haben.
§ 5 Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben
Durch unser Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben des Bestellers werden Verträge mit uns weder begründet noch geändert.
§ 6 Informationen zur Anlieferung
Nach dem Zustandekommen des Vertrages hat der Besteller uns unverzüglich darüber zu informieren, ob die Empfängeradresse mit einem 40-Tonnen Lkw beliefert werden kann oder nicht, ob eine Ablagemöglichkeit vorhanden ist oder das Zustellfahrzeug mit einer eigenen Ablagevorrichtung ausgestattet sein muss. Er hat uns ferner unverzüglich darüber zu informieren, ob bestimmte Öffnungszeiten für die Warenannahme existieren und ob die Lieferung telefonisch avisiert werden muss.
§ 7 Beschaffenheitsvereinbarung/Garantie
(1) Vereinbarungen über die Beschaffenheit der Ware müssen ausdrücklich getroffen werden. Produktwerbung, zum Beispiel in Katalogen und Prospekten sowie Abbildungen auf unserer Homepage in schriftlicher oder bildlicher Form begründet keine Beschaffenheitsvereinbarung.
(2) Gleiches gilt für die Vereinbarung einer Garantie.
§ 8 Lieferfristen
(1) Lieferfristen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.
(2) Die mit uns vereinbarte Zeit für unsere Leistung bleibt nur verbindlich, wenn der Vertragspartner die mit ihm für seine Mitwirkungspflichten vereinbarte Zeit zuvor ebenfalls eingehalten hat, soweit seine Mitwirkungspflichten Voraussetzung für die rechtzeitige Erfüllung unserer Leistungsverpflichtung ist.
(3) Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
§ 9 Selbstbelieferungsvorbehalt
(1) Haben wir kongruentes Deckungsgeschäft rechtzeitig abgeschlossen und wird infolge einer ausbleibenden Lieferung unseres Vorlieferanten, die wir selbst nicht zu vertreten haben, unsere rechtzeitige Leistung unmöglich, so erlischt unsere Leistungsverpflichtung.
(2) Wir sind in diesem Fall nicht zu Schadenersatz verpflichtet. Geleistete Anzahlungen auf noch nicht erbrachte Leistungen sind von uns unverzüglich zu erstatten.
§ 10 Gefahrübergang
Die Gefahr geht mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Auftraggeber über, sobald der Ladevorgang abgeschlossen ist.
§ 11 Lagerkosten nach Gefahrübergang
Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Vertragspartner.
§ 12 Untersuchungs- und Rügepflichten
(1) Die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB gelten nach diesen AGB auch für Unternehmer, die keine Kaufleute sind.
(2) Der Vertragspartner hat die Ware unverzüglich zu untersuchen. Zeigt sich ein Mangel, so hat der Vertragspartner uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Vertragspartner die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass der Mangel nicht erkennbar war.
(3) Abweichend von § 377 HGB hat die Mängelrüge in Textform zu erfolgen, andernfalls ist sie unbeachtlich. Ebenfalls abweichend von § 377 HGB kommt es für die Rechtzeitigkeit der Rüge auf den Zugang bei uns an.
§ 13 Aufrechnungsverbot
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder im Zeitpunkt der Aufrechnungserklärung entscheidungsreif sind.
§ 14 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Dies gilt auch im Falle des Bestehens eines Kontokorrentverhältnisses. Der Vorbehalt bezieht sich in diesem Fall auf den anerkannten Saldo.
(2) Der Auftraggeber ist berechtigt, im ordentlichen Geschäftsgang die Ware weiter zu veräußern. Er tritt allerdings schon jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages (inklusive Mehrwertsteuer), die ihm durch die Weiterveräußerung gegen Dritte erwachsen, an uns ab. Wir nehmen hiermit die Abtretung an. Nach Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung für unsere Rechnung berechtigt bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen oder bis zur Stellung eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
(3) Im Falle des Zahlungsverzugs des Unternehmers sowie bei Zahlungs- und/oder Geschäftseinstellung und in Fällen der Stellung eines Antrages auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens können wir verlangen, dass der Vertragspartner die uns abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt und seinerseits alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Das Recht unsererseits, die Abtretung in derartigen Fällen aufzudecken und die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt unberührt. Forderungen, die der Unternehmer im vorstehenden Zusammenhang an uns abgetreten hat, können nicht an Dritte abgetreten werden. Gleiches gilt für Verpfändungen; Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
(4) Der Vertragspartner ist verpflichtet, uns den Zugriff Dritter auf unser Alleineigentum oder Miteigentum etwa im Falle einer Pfändung unverzüglich mitzuteilen. Gleiches gilt bei etwaigen Beschädigungen oder Vernichtungen der Ware. Ein Besitzerwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Vertragspartner ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
(5) Verletzt der Vertragspartner schuldhaft die vorstehenden Pflichten nach Absatz 4, sind wir berechtigt, die Ware herauszuverlangen; dies gilt auch dann, wenn wir nicht gleichzeitig vom Vertrag zurücktreten. In der Rücknahme durch uns liegt gegenüber Unternehmen kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich erklärt. Bei Geschäfts- oder Zahlungseinstellung sowie - vorbehaltlich der Rechte eines Insolvenzverwalters - im Insolvenzverfahren gelten die vorstehenden Sätze 1 und 2 entsprechend.
(6) Wir sind nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeit des Vertragspartners - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
(7) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Vertragspartners insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigen; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 15 Mängelansprüche und Haftung
(1) Wir haften jeweils uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Werkes und bei Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Wir haften ferner uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen in allen Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
(3) Liegt ein Fall des Abs. 1 oder 2 nicht vor, so ist unsere Haftung bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährden würde sowie Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich machen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(4) Liegt ein Fall des Abs. 1 oder 2 nicht vor, so ist bei Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
§ 16 Gerichtsstand
Ist der Unternehmer zugleich Kaufmann im Sinne des HGB, so ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus mit uns über die Bestellfunktion dieses Shops abgeschlossenen Verträgen der aus dem Handelsregister ersichtliche Geschäftssitz unseres Unternehmens.